Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software „invty.app" · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „invty.app" (nachfolgend „Software") zwischen der product republic PRC GmbH, Bischofswerder Weg 9, 16559 Liebenwalde (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Zahnarztpraxen, Praxisgruppen und vergleichbare Einrichtungen), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als webbasierte Anwendung (Software as a Service) über das Internet zur Verfügung. Die Software dient der Inventur- und Materialverwaltung, insbesondere der Bestandsführung, dem Scannen von Artikeln, der Nachbestellung, Auswertung und Verwaltung über einen oder mehrere Standorte.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif (z. B. Basis, Pro, Premium) in der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf invty.app.

(3) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen zu erweitern, anzupassen oder zu ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt.

(4) KI-gestützte Funktionen (z. B. Bestellvorschläge, Prognosen, Lieferschein-Erkennung, Assistent) liefern automatisiert erzeugte Vorschläge. Sie ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden; Bestellungen und Buchungen gibt stets der Kunde frei.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters, durch Bestätigung der Buchung durch den Anbieter (z. B. per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs) oder durch beidseitig unterzeichnete Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 Kostenlose Test- und Demophasen

(1) Der Anbieter kann kostenlose Testzugänge oder zeitlich befristete Testphasen mit erweitertem Funktionsumfang einräumen. Diese sind unverbindlich, begründen keinen Anspruch auf Fortführung und können jederzeit beendet werden.

(2) Nach Ablauf einer Testphase wird der Zugang automatisch auf den gebuchten Tarif zurückgestuft bzw. — sofern kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde — deaktiviert. Der Kunde kann seine Daten vor Ablauf exportieren.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang (Tarif, Standorte, Benutzerzahl) zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten außerhalb seines Betriebs zur Verfügung zu stellen, sie zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu erstellen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten (E-Mail-Codes, PINs) geheim und stellt sicher, dass nur berechtigte Mitarbeiter Zugriff erhalten. Der Kunde verwaltet Benutzer und Rollen eigenverantwortlich und deaktiviert ausgeschiedene Mitarbeiter unverzüglich.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Daten (z. B. Artikel, Lieferanten, Bestände) nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, und gibt keine personenbezogenen Daten von Patienten in die Software ein.

(3) Der Kunde bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden fachlichen und gesetzlichen Pflichten (z. B. Medizinprodukte-, Hygiene- und Dokumentationsvorschriften) selbst verantwortlich. Die Software unterstützt die Organisation, ersetzt diese Pflichten aber nicht.

(4) Missbräuchliche Nutzung (u. a. Überlassung von Zugängen an Dritte, Umgehung technischer Beschränkungen, automatisiertes Auslesen) berechtigt den Anbieter nach erfolgloser Abmahnung zur Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Buchung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, je Standort und Monat.

(2) Die Abrechnung erfolgt gemäß Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich offener Forderungen zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

(4) Preisanpassungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Sie gelten frühestens ab der nächsten Verlängerungsperiode. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Buchung (monatliche oder jährliche Laufzeit).

(2) Verträge mit monatlicher Laufzeit verlängern sich jeweils um einen Monat und sind von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar. Verträge mit jährlicher Laufzeit verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Anforderung für 30 Tage als Export (maschinenlesbares Format) bereit; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang Rechenzentrum). Ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung, vom Anbieter nicht zu vertretende Störungen (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsnetzen) sowie Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden.

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Praxiszeiten durch.

(3) Support erfolgt per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten.

§ 10 Daten, Datensicherung, Auftragsverarbeitung

(1) Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Kunden. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die in der Software vorgesehenen Funktionen exportieren.

(2) Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen durch. Unabhängig davon obliegt dem Kunden die regelmäßige eigene Sicherung seiner Daten über die bereitgestellte Exportfunktion.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Benutzerdaten der Mitarbeiter des Kunden) erfolgt auf Servern in der EU. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Bestandsdaten, Konditionen) vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.